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Sozialplanung

sozialplanung@bodenseekreis.de

Antrag auf Anerkennung nach § 45a SGB XI/UstA-VO BW

Antragstellerin / Antragsteller (rechtsfähiger Träger des Angebots/der Initiative)

Angaben werden veröffentlicht unter auf:

https://www.bodenseekreis.de/soziales-gesundheit/senioren-pflege/entlastungsbetrag/anerkannte-angebote/

Gruppenangebot

Angebote nach § 6 Abs. 1 UstA-VO

Die Beaufsichtigung und Betreuung der Pflegebedürftigen und die beratende Unterstützung der Angehörigen wird erbracht durch:

Hinweis: Die ehrenamtlich Engagierten und aus der Bürgerschaft können freiwillg Schulung in Anspuch nehmen. 

Angebote nach § 6 Abs. 2 UstA-VO

Betreuungsgruppen mit beschäftigtem Personal oder Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen (nach § 6 Absatz 2 UstA-VO) werden erbracht durch:

Im Angebot verantwortliche Person

Die Anleitung und Begleitung der eingesetzen Person wird erbracht durch:  

Angaben bitte in Prozent

Zielgruppe (Mehrfachnennungen möglich)

Zielgruppe des Angebotes sind pflegebedürftige Personen mit 

 

Das Angebot richtet sich an

Anlage: Konzept zur Qualitätssicherung mit Angaben:
  • Zu Inhalte und Leistungen
  • Zum Verhältnis der Anzahl der Betreuenden, zur Anzahl der Betreuten
  • Zur Regelmäßigkeit und Verlässlichkeit des Angebots
  • Zu Maßnahmen der Qualitätssicherung (mit Angaben zur Grundqaulifizierung der eingesetzten Personen, zu regelmäßigen Schulungen, zur fachlichen Begleitung und zum Zeitplant der Umsetzung) 
  • Zu Preisen

 

Wir benötigen die erfragten Daten für die Bearbeitung Ihres Antrags. Sie stimmen der Datenverarbeitung durch das Landratsamt Bodenseekreis zu. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht für Werbezwecke genutzt; sie dienen ausschließlich dem genannten Zweck. Die Speicherdauer richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Sie haben als betroffene Person das Recht, vom Landratsamt Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO

Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.

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