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Abfallwirtschaftsamt

abfallgebuehr@bodenseekreis.de

Telefon: 07541-204 5100

Antrag auf Behältertausch - Privathaushalt

Angaben zur Antragstellerin / Antragsteller

Wichtig für eventuelle Rückfragen

Innerhalb eines Kalenderjahres kann ein Haushalt ohne Zusatzgebühr einen Behältertausch beantragen.
Ein zweiter Behältertausch innerhalb desselben Kalenderjahres kostet 20,- €.

Bitte wählen Sie den gewünschten Restmüllbehälter aus

Das Volumen des Bioabfallbehälters wird standardmäßig an das Volumen des Restmüllbehälters angepasst (jedoch max. 120 L Biotonne).

Bei einem Mehranfall (z.B. großer Garten) kann davon auf Antrag (einfache E-Mail genügt) bis zu einem Füllvolumen von 120 Liter abgewichen werden. Für die Nutzung einer Biotonne mit 240 Liter Füllvolumen ist eine Gebühr in Höhe von 114,00 EUR zu entrichten.

Die Biotonne wird grundsätzlich zweiwöchentlich entleert.

Die Biotonne wird grundsätzlich zweiwöchentlich entleert. Während der Sommermonate von Mai bis September wöchentlich. 

Die Behälter sind Eigentum des Bodenseekreises.

Erklärung

Gemäß § 6 Abs. 1 der geltenden Abfallwirtschaftssatzung (AwS) sind Sie verpflichtet, Fragen zur Abfallentsorgung und zur Abfallgebührenerhebung wahrheitsgemäß zu beantworten. Bei Zuwiderhandlungen können gemäß § 29 Abs. 2 AwS Bußgelder festgesetzt werden.

Die Verarbeitung und Speicherung personenbezogenen Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c und e der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. §§ 17 Abs. 1, 20 Abs. 1 Satz 1 und 22 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), §§ 9 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Landesabfallgesetzes (LAbfG), §§ 2 Abs. 1 bis 4, 13 Abs.1 und 3, 14, 15 und 18 des Kommunalabgabengesetzes BW (KAG) und dem § 5 Abs. 1 und 2 der Meldeverordnung (MVO).

Wir benötigen die erfragten Daten für die Bearbeitung Ihres Antrags. Sie stimmen der Datenverarbeitung durch das Landratsamt Bodenseekreis zu. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht für Werbezwecke genutzt; sie dienen ausschließlich dem genannten Zweck. Die Speicherdauer richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Sie haben als betroffene Person das Recht, vom Landratsamt Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO

Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.


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