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Abfallwirtschaftsamt

abfallgebuehr@bodenseekreis.de

Telefon: 07541-204 5100

Anmeldeformular Gewerbebetreibende
zum Anschluss an die Abfallentsorgung des Bodenseekreises

Anschrift/Betriebsstandort

Rechnungsanschrift

Wichtig für eventuelle Rückfragen

Betriebs-/Behälterstandort

Anschrift/Betriebsstandort

Wird Ihr Betrieb/Ihre Einrichtung nicht ganzjährig, sondern nur saisonal genutzt?

Hinweis: Während des jeweiligen Zeitraumes wird jede Behälteränderung mit einer Tauschgebühr in Höhe von 20,- € berechnet.

Angaben zur den Behältern




Bitte wählen Sie den gewünschten Restmüllbehälter aus


Bitte wählen Sie den gewünschten Biomüllbehälter aus

Je Restmüllbehälter ist ein Basisbehälter - ohne Mehrberechnung - für Biomüll erhältlich.

Die Biotonne wird immer zweiwöchentlich entleert.

 

Das Volumen der Basisbehälter:
je Restmüllbehälter von 60 bis 240 Liter = 60 Liter Biotonne
je Restmüllcontainer ab 1,1 m³ = 240 Liter Biotonne


Achtung!
Verkauft der Betrieb/die Einrichtung (auch) Lebensmittel dürfen in die Bioabfallbehälter des Landkreises Bodenseekreis ausschließlich pflanzliche Bioabfälle eingebracht werden. Tierische Bioabfälle müssen über zugelassene Transporteure für tierische Nebenprodukte entsorgt werden. Nach § 3 Abs. I GewAbfV sind Bioabfälle getrennt zu sammeln.

Gewerbebetriebe in Überlingen


Bitte wählen Sie den gewünschten Papierbehälter aus

SEPA-Lastschriftmandat

Hinweis: Ich kann / Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Eine Erstattung befreit nicht von der Abfallgebührenschuld.

Erklärung

Gemäß § 6 Abs. 1 der geltenden Abfallwirtschaftssatzung (AwS) sind Sie verpflichtet, Fragen zur Abfallentsorgung und zur Abfallgebührenerhebung wahrheitsgemäß zu beantworten. Bei Zuwiderhandlungen können gemäß § 29 Abs. 2 AwS Bußgelder festgesetzt werden.

Die Verarbeitung und Speicherung personenbezogenen Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c und e der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. §§ 17 Abs. 1, 20 Abs. 1 Satz 1 und 22 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), §§ 9 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Landesabfallgesetzes (LAbfG), §§ 2 Abs. 1 bis 4, 13 Abs.1 und 3, 14, 15 und 18 des Kommunalabgabengesetzes BW (KAG) und dem § 5 Abs. 1 und 2 der Meldeverordnung (MVO).

Wir benötigen die erfragten Daten für die Bearbeitung Ihres Antrags. Sie stimmen der Datenverarbeitung durch das Landratsamt Bodenseekreis zu. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht für Werbezwecke genutzt; sie dienen ausschließlich dem genannten Zweck. Die Speicherdauer richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Sie haben als betroffene Person das Recht, vom Landratsamt Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO

Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.


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