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Abfallwirtschaftsamt

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Antrag auf Zuschuss für die Benutzung von Mehrwegwindeln

Ihre Angaben

Wichtig für eventuelle Rückfragen

Für die persönliche Maßnahme zur Abfallvermeidung beantrage ich einen Zuschuss in Höhe von 30,00 Euro für die Benutzung von Mehrwegwindeln für folgendes Kind:

Der Zuschuss soll auf folgendes Konto überwiesen werden:

Wichtige Voraussetzungen (Zutreffendes bitte ankreuzen)

Wenn Sie nachfolgend alle Voraussetzungen ankreuzen können, weil Sie für Ihren Haushalt zutreffen, erhalten Sie - vorbehaltlich einer möglichen Überprüfung durch Beauftragte des Landkreises - den oben aufgeführten Zuschuss des Abfallwirtschaftsamtes.

Der Zuschuss wird nur gewährleistet, wenn keine Einwegwindeln genutzt werden.

Wir benötigen die erfragten Daten für die Bearbeitung Ihres Antrags. Sie stimmen der Datenverarbeitung durch das Landratsamt Bodenseekreis zu. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht für Werbezwecke genutzt; sie dienen ausschließlich dem genannten Zweck. Die Speicherdauer richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Sie haben als betroffene Person das Recht, vom Landratsamt Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO

Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.


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