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Abfallwirtschaftsamt

abfallgebuehr@bodenseekreis.de

Telefon: 07541-204 5100

Anmeldeformular Privathaushalt

Angaben zur Antragstellerin / Antragsteller

Wichtig für eventuelle Rückfragen

Adresse des neuen Wohnsitzes im Bodenseekreis

Die Abfallgebühr im Bodenseekreis setzt sich aus Haushaltsgebühr und Behältergebühr zusammen.

Angaben zur Festsetzung der Haushaltsgebühr

Die Haushaltsgebühr trägt grundsätzlich jeder Haushalt immer selbst!
Eine eventuelle gemeinschaftliche Nutzung der Abfallbehälter hat hierauf keine Auswirkung!
Veranlagt werden alle zur Grundstücknutzung berechtigten Personen – also alle Personen, die mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz im Einwohnermelderegister einer Gemeinde im Bodenseekreis gemeldet sind oder Eigentümer, die Ihre Wohnung selbst nutzen.

Festsetzung Haushaltsgebühr für einen 1-Personenhaushalt: 82,00 €

Festsetzung Haushaltsgebühr für einen 1-Personenhaushalt: 91,00 €

Der Arbeitgeber bzw. Vermieter trägt sowohl die Haushaltsgebühr als auch die Behältergebühr(en), die unter folgendem Buchungszeichen veranlagt sind:

Angaben zur Festsetzung der Behältergebühr

HINWEIS: Nur die Behältergebühr wird vom Vorstand der Abfallgemeinschaft (z. B. Hausverwaltung, Vermieter usw.) beglichen und über die Wohnnebenkosten an alle Teilnehmer der Abfallgemeinschaft verteilt.

Die Haushaltsgebühr müssen alle Haushalte der Abfallgemeinschaft selbst bezahlen!

HINWEIS: Ihr Abfallgebührenbescheid wird dann auch die damit verbundene Behältergebühr beinhalten.

Befinden sich Restmüll- und Biomülltonnen bereits vor Ort (Vorgänger)




Bitte wählen Sie den gewünschten Restmüllbehälter aus

Die Biotonne wird grundsätzlich zweiwöchentlich entleert. Das Volumen des Bioabfallbehälters wird standardmäßig an das Volumen des Restmüllbehälters angepasst (jedoch max. 120 L Biotonne).

Die Behälter sind Eigentum des Bodenseekreises.

Die Biotonne wird grundsätzlich zweiwöchentlich entleert. Während der Sommermonate von Mai bis September wöchentlich. Das Volumen des Bioabfallbehälters wird standardmäßig an das Volumen des Restmüllbehälters angepasst (jedoch max. 120 L Biotonne).

Die Behälter sind Eigentum des Bodenseekreises.

Eigenkompostierung

Eigenkompostierer sind die Haushalte, die sämtliche anfallenden biologisch abbaubaren Stoffe im eigenen Garten selbst kompostieren und verwerten und daher keine Biotonne benötigen.

Wichtige Voraussetzungen

(Zutreffendes bitte ankreuzen)

Gebührenübersicht

  Ohne Ermäßigung Mit Ermäßigung
1-Personenhaushalt 82,00 Euro 62,00 Euro
2-Personenhaushalt 126,00 Euro 95,00 Euro
3-Personenhaushalt 135,00 Euro 102,00 Euro
4-Personenhaushalt 138,00 Euro 104,00 Euro
5- und Mehrpersonenhaushalt 143,00 Euro 108,00 Euro
                                                                                                                                              

Gebührenübersicht 

  Ohne Ermäßigung Mit Ermäßigung
1-Personenhaushalt 91,00 Euro 71,00 Euro
2-Personenhaushalt 140,00 Euro 109,00 Euro
3-Personenhaushalt 150,00 Euro 117,00 Euro
4-Personenhaushalt 153,00 Euro 119,00 Euro
5- und Mehrpersonenhaushalt 159,00 Euro 124,00 Euro
                                                                                           

SEPA-Lastschriftmandat

Hinweis: Ich kann / Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Eine Erstattung befreit nicht von der Abfallgebührenschuld.

Erklärung

Gemäß § 6 Abs. 1 der geltenden Abfallwirtschaftssatzung (AwS) sind Sie verpflichtet, Fragen zur Abfallentsorgung und zur Abfallgebührenerhebung wahrheitsgemäß zu beantworten. Bei Zuwiderhandlungen können gemäß § 29 Abs. 2 AwS Bußgelder festgesetzt werden.

Die Verarbeitung und Speicherung personenbezogenen Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c und e der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. §§ 17 Abs. 1, 20 Abs. 1 Satz 1 und 22 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), §§ 9 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Landesabfallgesetzes (LAbfG), §§ 2 Abs. 1 bis 4, 13 Abs.1 und 3, 14, 15 und 18 des Kommunalabgabengesetzes BW (KAG) und dem § 5 Abs. 1 und 2 der Meldeverordnung (MVO).

Wir benötigen die erfragten Daten für die Bearbeitung Ihres Antrags. Sie stimmen der Datenverarbeitung durch das Landratsamt Bodenseekreis zu. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht für Werbezwecke genutzt; sie dienen ausschließlich dem genannten Zweck. Die Speicherdauer richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Sie haben als betroffene Person das Recht, vom Landratsamt Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO

Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.


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