Logo Landratsamt 

Vermessungsamt

service.vermessungsamt@bodenseekreis.de

Antrag auf Vermessungsdienstleistungen

Angaben zur Antragstellerin / zum Antragsteller

Wichtig für eventuelle Rückfragen

Wichtig für eventuelle Rückfragen

Angaben zum Flurstück

Kosten:

Liegenschaftskarte 20 Euro pro Karte


Zusätzliche Leistungen:


Berechtigtes Interesse

Auszüge die Eigentumsangaben enthalten unterliegen dem Datenschutz und können nur erteilt werden, wenn hierfür ein berechtigtes Interesse vorliegt.

 

Dieses berechtigte Interesse liegt bei uns aus folgenden Gründen vor:

Flurstücksnachweis

Der Flurstücksnachweis enhält Informationen zu den im Liegenschaftskataster gespeicherten Bestandsdaten für jeweils ein Flurstück. ( z.B. für die Flurstücksbewertung)

Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung

Der Flurstücks-und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung enhält Informationen zu den im Liegenschaftskataster gespeicherten Bestandsdaten sowie Angaben zu den Flurstückseigentümern mit den Eingetumsverhältnissen für jeweils ein Flurstück und  -  sofern das Flurstück in die Bodenschätzung einbezogen ist - zusätzlich Bodenschätzungsergebnisse. (z.B. für die steuerliche Bewertung)

Flurstücks- und Eigentumsnachweis

Der Flurstücks- und Eingentumsnachweis enhält Informationen zu den im Liegenschaftskataster gespeicherten Bestandsdaten sowie Angaben zu den Flurstückseigentümern mit den Eigentumsverhältnissen. (z.B. für Bauvorhaben, Kredite, Grundstücksverkauf)

Bestandsnachweis

Der Bestandsnachweis enthält Informationen zu den Eigentümern einen Bestandes und den dazugehörigen Grundstücken / Flurstücken mit den entsprechenden Flächengrößen.(z.B. für steuerliche Zwecke)

Kosten:

Flurstücksnachweis/Flurstücksnachweis mit Bodenschätzung/Flurstücks- und Eigentumsnachweis 10 Euro je Nachweis
 

Bestandsnachweis 20 Euro je Nachweis

i.d.R. nur für Planungsbüros

Die Zusendung erfolgt per Mail an die o. g. E-Mail Adresse.

Kosten:

Die Mindestgebühr beträgt 36,89 Euro.


Berechnungsgrundlage für die Gebühr der Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster sind die Baukosten

 

Um welche(n) Grenzpunkt(e) handelt es sich?

Wir benötigen die erfragten Daten für die Bearbeitung Ihres Antrags. Sie stimmen der Datenverarbeitung durch das Landratsamt Bodenseekreis zu. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht für Werbezwecke genutzt; sie dienen ausschließlich dem genannten Zweck. Die Speicherdauer richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Sie haben als betroffene Person das Recht, vom Landratsamt Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO

Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.


Landratsamt Bodenseekreis | Glärnischstr. 1 - 3 | 88045 Friedrichshafen | info@bodenseekreis.de | Tel. 07541 204-0


Impressum | Datenschutz