Logo Landratsamt 

Gesundheitsamt

gutachten_gsa@bodenseekreis.de

Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln

Hinweis zum Ablauf:

  1. Formulare und weitere Informationen zum Reisen mit Betäubungsmitteln finden Sie hier.
  2. Sie können sich die entsprechende Bescheinigung/Bescheinigungen vor Ihrem Arztbesuch herunterladen.
  3. Lassen Sie das Formular von Ihrem Arzt ausfüllen und unterschreiben.
  4. Füllen Sie im unten stehenden Formular die Angaben zum Antragsteller aus und laden Sie das vom Arzt ausgefüllte und unterzeichnete Dokument sowie das Rezept hoch.
  5. Nach Prüfung der Bescheinigung durch das Gesundheitsamt meldet sich das Gesundheitsamt bezüglich eines Termins bei Ihnen per Mail oder telefonisch.

Erforderliche Unterlagen:

  1. Ausweisdokumente wie in der Bescheinigung angegeben.
  2. vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln.
  3. BtM-Rezept, Privat- oder e-Rezept oder eine abgestempelte und unterschriebene Kopie des Rezepts.
  4. Bei Minderjährigen reicht das Erscheinen der Sorgeberechtigten mit den jeweiligen Ausweisdokumenten. Ein persönliches Erscheinen von Kindern und Jugendlichen ist nicht notwendig.

Gebühr

21,- Euro in bar möglichst passend

 

Bemerkung: 

  1. Wir empfehlen die Bescheinigung beim Gesundheitsamt zeitgleich mit der Ausstellung des Rezepts bei Ihrem Arzt zu beantragen.
  2. Die Bescheinigung kann nur für eine Reisedauer von maximal 30 Tagen ausgestellt werden.
  3. Jedes Medikament erfordert ein eigenes Formular.
  4. Eine Bescheinigung kann vom Gesundheitsamt nur ausgestellt werden, wenn das zugrundeliegende Rezept an dem Tag der Ausstellung der Bescheinigung durch das Gesundheitsamt noch gültig ist 
    oder wenn das zugrundeliegende Rezept an sich zwar nicht mehr gültig ist, das Rezept jedoch bereits eingelöst wurde (dies ist durch den Apothekenstempel erkenntlich)
  5. Der Zeitpunkt der Ausstellung des Rezepts durch den Arzt ist dahingehend relevant, dass ein Rezept selbst eine begrenzte Gültigkeit hat.
    (Kassenrezept = 28 Tage, Privatrezept = 3 Monate, BTM-Rezept = 7 Tage)

Angaben zur Antragstellerin / Antragsteller

Wichtig für eventuelle Rückfragen

Wichtig für eventuelle Rückfragen

Wir benötigen die erfragten Daten für die Bearbeitung Ihres Antrags. Sie stimmen der Datenverarbeitung durch das Landratsamt Bodenseekreis zu. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht für Werbezwecke genutzt; sie dienen ausschließlich dem genannten Zweck. Die Speicherdauer richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Sie haben als betroffene Person das Recht, vom Landratsamt Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO

Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.


Landratsamt Bodenseekreis | Glärnischstr. 1 - 3 | 88045 Friedrichshafen | info@bodenseekreis.de | Tel. 07541 204-0


Impressum | Datenschutz