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Veterinäramt

vet@bodenseekreis.de

Antrag auf Erteilung einer tierschutzrechtlichen Zulassung als Transportunternehmer für Transporte bis zu 8 Stunden (Typ 1-Zulassung) gemäß Artikel 10 Abs. 1 der Verordnung (EG) 1/2005

1. Angaben zur Antragstellerin / Antragsteller

Wichtig für eventuelle Rückfragen

2. Tierarten, welche transportiert werden

3. Transportmittel ohne Zugfahrzeuge

(Anhänger, LKW, PKW, ...)

4. Personal (Fahrer und Betreuer):

(Anhänger, LKW, PKW, ...)

Hinweis:

Mit Ausnahme der Fische und sonstigen Tierarten benötigen der Fahrer sowie alle Personen, die als Betreuer auf dem Transport tätig sind, einen gültigen Befähigungsnachweis gemäß Art. 17 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 1/2005. Sollte noch kein Befähigungsnachweis vorliegen, kann dieser für Personen mit Wohnsitz im Bodenseekreis mit einem separaten Antragsformular beim Landratsamt Bodenseekreis, Veterinäramt, beantragt werden.

5. Erforderliche Unterlagen

Die folgenden erforderlichen Unterlagen liegen diesem Antrag bei/sind beantragt

Zu beantragen bei der Gemeinde, bitte direkt an das Veterinäramt (z.Hd. Sachgebiet 3, Verwaltung) schicken lassen.

Hiermit erkläre ich, dass

Wir benötigen die erfragten Daten für die Bearbeitung Ihres Antrags. Sie stimmen der Datenverarbeitung durch das Landratsamt Bodenseekreis zu. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht für Werbezwecke genutzt; sie dienen ausschließlich dem genannten Zweck. Die Speicherdauer richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Sie haben als betroffene Person das Recht, vom Landratsamt Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO

Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.


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