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Umweltschutzamt

Meldeformular für wilde Müllablagerung, Altfahrzeug, etc.

Angaben zur Person
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Wichtig für eventuelle Rückfragen

Um die Angaben eindeutig zuordnen und um Sie ggf. informieren zu können, ist es erforderlich, dass die persönlichen Angaben möglichst vollständig gemacht werden.

Erfassungsbogen zur Aufzeichnung von Ablagerungen
Der Erfassungsbogen dient zur systematischen Erhebung von Ablagerungen. Inwieweit die Angaben zur Beurteilung von Ablagerungen geeignet sind, ist stark davon abhängig, wie zuverlässig die gemachten Angaben sind. Um Ihr Anliegen bestmöglichst bearbeiten zu können, sind wir auf detailierte Angaben angewiesen.

(1)
Datum
 

Tag, an dem die Aufzeichnung gemacht wurde. An einem Tag können mehrmals belastende Ereignisse auftreten. Um einen Eindruck zu bekommen, wie regelmäßig die Störung auftritt, ist auch erforderlich, längere Abwesenheitszeiten (1 Tag und länger) zu notieren.

(2)
Uhrzeit
von ... bis ...

Es ist davon auszugehen, dass, wenn die Störungen auftreten, diese über längere Zeit wahrnehmbar sind. Die Anfangs- und die Endzeit sind zu notieren. Wurde z. B. Geruch von geruchsfreien Phasen unterbrochen, so ist immer, wenn der Geruch wieder auftritt, eine neue Zeile zu beginnen.

(3)
Ort der Ablagerung
 

Dies ist der Ort (Immissionsort), an dem die Belästigungen wahrgenommen wurden. Hierbei kann es sich um einen Straßennamen mit Hausnummer und einer Beschreibung wie z. B. „auf dem Gehweg“ oder „ 1. Stock auf dem Balkon“ handeln.

(4)
Art und Menge
der Ablagerung/en
(z.B. Anzahl Säcke, Kubikmeter, besondere Gefahrenstoffe, etc.)

(5)
Zugänglichkeit des Ortes
(z. B. befahrbar, nur zu Fuß erreichbar, Gewässernähe, verletzungsgefährdende Gegenstände)

(6)
Erfolge eine Meldung bereits an eine andere Stelle
(z.B. Polizei, Gemeinde)

Anlagen

Falls Sie Fotos haben, können Sie hier bis zu 3 Fotos hochladen.

Abschluss

Wir benötigen die erfragten Daten für die Bearbeitung Ihres Antrags. Sie stimmen der Datenverarbeitung durch das Landratsamt Bodenseekreis zu. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht für Werbezwecke genutzt; sie dienen ausschließlich dem genannten Zweck. Die Speicherdauer richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Sie haben als betroffene Person das Recht, vom Landratsamt Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO

Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.

Nach dem Absenden wird eine Abschlussseite angezeigt. Dort können Sie auch eine Kopie Ihres Antrags herunterladen.

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.


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