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Gesundheitsamt

gesundheitsplanung@bodenseekreis.de

Anmeldung
zum gemeinsamen Fachtag der Kommunalen Gesundheitskonferenz und des
Bündnis für Seelische Gesundheit Bodenseekreis

Bei der diesjährigen Veranstaltung erwartet Sie ein abwechslungsreiches Programm.

Bitte geben Sie zunächst an, ob Sie den ganzen Tag, nur am Vormittag oder nur am Nachmittag teilnehmen möchten. Das Veranstaltungsprogramm finden Sie hier.

Für den Nachmittag können Sie zwischen der Posterausstellung und einem Workshop wählen. Da die Anzahl der Workshopplätze begrenzt ist, bitten wir Sie, drei Workshops in der Reihenfolge Ihrer Wünsche anzugeben. Wir versuchen, Ihren Erstwunsch zu berücksichtigen. Sollte dieser Workshop bereits ausgebucht sein, berücksichtigen wir Ihren nächsten Wunsch. Falls keiner der gewünschten Workshops verfügbar ist, können Sie an der Posterausstellung teilnehmen. Für die Posterausstellung besteht keine Teilnahmebegrenzung.

Wenn Sie während der Mittagspause von 12:00 bis 13:00 Uhr anwesend sind, geben Sie bitte auch an, ob Sie ein Mittagessen wünschen. Diese Informationen helfen uns bei der Planung.

Vielen Dank!

Das Team Gesundheitsplanung Bodenseekreis

Angaben zur Person
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Teilnahmeoptionen

Hinweis: Da die Anzahl der Workshopplätze begrenzt ist, bitten wir Sie, drei Workshops in der Reihenfolge Ihrer Wünsche anzugeben. Wir versuchen, Ihren Erstwunsch zu berücksichtigen. Sollte dieser Workshop bereits ausgebucht sein, berücksichtigen wir Ihren nächsten Wunsch. Falls keiner der gewünschten Workshops verfügbar ist, können Sie an der Posterausstellung teilnehmen.
Bitte ordnen Sie die drei Workshops nach Ihrer persönlichen Präferenz.

Verwenden Sie jede Rangstufe nur einmal. *
 

1. Präferenz2. Präferenz3. Präferenz
Workshop I Kommunale Wege gegen Einsamkeit bei Menschen mit Zuwanderungs- und Migrationserfahrung
Workshop ll Einsamkeit bei psychischer Erkrankung – Menschen erreichen, Einbindung ermöglichen
Workshop lll Jugendliche im Allgemeinen
Abschluss

Wir benötigen die erfragten Daten für die Bearbeitung Ihres Antrags. Sie stimmen der Datenverarbeitung durch das Landratsamt Bodenseekreis zu. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht für Werbezwecke genutzt; sie dienen ausschließlich dem genannten Zweck. Die Speicherdauer richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Sie haben als betroffene Person das Recht, vom Landratsamt Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO

Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.


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