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Gesundheitsamt

weiterbildungsverbund@bodenseekreis.de

Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) Allgemeinmedizin im Bodenseekreis

Liebe Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung,

mit der nachstehenden Abfrage wendet sich die Koordinierungsstelle des Weiterbildungsverbunds (WBV) Allgemeinmedizin, die in der Gesundheitsplanung des Landratsamts angesiedelt ist, an Sie mit dem Ziel, Transparenz darüber zu schaffen, welche ÄiW derzeit in der Weiterbildung Allgemeinmedizin im Bodenseekreis tätig sind und wie weit Sie in Ihrer Weiterbildung bereits fortgeschritten sind.

Wir möchten mit dieser Abfrage Kontakte knüpfen und diese ausbauen, damit wir Sie untereinander vernetzen und beispielsweise regionale Fortbildungen auf Ihre Interessen und Bedarfe abgestimmt anbieten können.

Wir, Elena Dreher und Nicole Pottharst (die Koordinierungsstelle des WBV), würden uns freuen, wenn Sie die folgende Abfrage ausfüllen und Ihre Angaben an uns übermitteln, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können.

Für weitere Informationen zum Weiterbildungsverbund in unserer Region besuchen Sie gerne unsere Homepage oder kontaktieren Sie uns direkt unter weiterbildungsverbund@bodenseekreis.de .

 

Allgemeine Angaben
Allgemeinmedizin in der ambulanten hausärztlichen Versorgung (mind. 24 Monate)

https://files.aerztekammer-bw.de/8c7bbdbedf79e703/214d57bcab47/WBO2020.pdf

Innere Medizin in der stationären Akutversorgung (mind. 12 Monate)

WBO 2020: https://files.aerztekammer-bw.de/8c7bbdbedf79e703/214d57bcab47/WBO2020.pdf

Anderes Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung (6 Monate, ambulant oder stationär)

WBO 2020: https://files.aerztekammer-bw.de/8c7bbdbedf79e703/214d57bcab47/WBO2020.pdf

80-Stunden-Kurs Psychosomatische Grundversorgung

WBO 2020: https://files.aerztekammer-bw.de/8c7bbdbedf79e703/214d57bcab47/WBO2020.pdf

Kompetenzerwerb bis zu 18 Monate in Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung (ambulant oder stationär)

WBO 2020: https://files.aerztekammer-bw.de/8c7bbdbedf79e703/214d57bcab47/WBO2020.pdf

Abschluss

Wir benötigen die erfragten Daten für die Bearbeitung Ihres Antrags. Sie stimmen der Datenverarbeitung durch das Landratsamt Bodenseekreis zu. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht für Werbezwecke genutzt; sie dienen ausschließlich dem genannten Zweck. Die Speicherdauer richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Sie haben als betroffene Person das Recht, vom Landratsamt Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO

Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.

Nach dem Absenden wird eine Abschlussseite angezeigt. Dort können Sie auch eine Kopie Ihres Antrags herunterladen.

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.


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