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Veterinäramt

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Antrag auf Bestellung von Wildmarken und Wildursprungsscheinen

Im Rahmen der Übertragung nach § 6 Abs. 2 Tier-LMÜV  beantrage ich Wildmarken und Wildursprungsscheine.

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Wichtig für eventuelle Rückfragen

Sie benötigen eine Schulung zur Entnahme von Trichinen nach § 6 Abs. 2 Tier-LMÜV sowie einen gültigen Jagdschein.

Eine Übertragung nach § 6 Abs. 2 Tier-LMÜV kann über die zuständige Behörde beantragt werden.

Abschluss

Wir benötigen die erfragten Daten für die Bearbeitung Ihres Antrags. Sie stimmen der Datenverarbeitung durch das Landratsamt Bodenseekreis zu. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht für Werbezwecke genutzt; sie dienen ausschließlich dem genannten Zweck. Die Speicherdauer richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Sie haben als betroffene Person das Recht, vom Landratsamt Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO

Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.

Nach dem Absenden wird eine Abschlussseite angezeigt. Dort können Sie auch eine Kopie Ihres Antrags herunterladen.

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.


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