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Jobcenter

jobcenter@bodenseekreis.de

Antrag auf Zusicherung

zu den Aufwendungen einer neuen Unterkunft, Mietkaution und Umzugskosten

Angaben zur Antragstellerin / Antragsteller

Bitte die aktuelle Anschrift eintragen.

Wichtig für eventuelle Rückfragen

Geplanter Umzug

Bitte die künftige Anschrift eintragen.

Angaben zur neuen Wohnung:

Nebenkosten 

Ich beabsichtige, mit folgenden Personen umzuziehen

Der Umzug ist aus folgenden Gründen notwendig:

Und beantrage

Umzugskosten können beim bisher zuständigen Jobcenter beantragt werden.  

Die Zusicherung für die Aufwendungen für die neue Unterkunft sowie ein Darlehen für die Mietkaution müssen beim zukünftig zuständigen Jobcenter beantragt werden. 

Bitte legen Sie 3 Kostenvoranschläge von unterschiedlichen Firmen vor.

Bitte legen Sie 3 Kostenvoranschläge von unterschiedlichen Firmen vor.

Sonderregel für Personen unter 25 Jahren: Wenn Sie jünger als 25 Jahre alt sind und von zu Hause ausziehen möchten, gelten strengere Regeln. Normalerweise ist ein Auszug in diesem Alter nicht vorgesehen, wenn Sie Bürgergeld bekommen. Sie müssen den Auszug daher unbedingt vorher beantragen und genehmigen lassen. 

Für eine sachgerechte Entscheidung kann es erforderlich sein, mit Ihren Eltern Kontakt aufzunehmen.

Die Zusicherung zum Auszug aus der elterlichen Wohnung kann nur erfolgen, wenn schwerwiegende soziale Gründe gemäß § 22 Absatz 5 Nr. 1 SGB II vorliegen, wenn der Umzug für die Eingliederung in Arbeit/Ausbildung gemäß § 22 Absatz 5 Nr. 2 SGB II erforderlich ist oder wenn ein sonstiger schwerwiegender Grund gemäß § 22 Absatz 5 Nr. 3 SGB II vorliegt.

Einwilligungen

Wir benötigen die erfragten Daten für die Bearbeitung Ihres Antrags. Sie stimmen der Datenverarbeitung durch das Landratsamt Bodenseekreis zu. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht für Werbezwecke genutzt; sie dienen ausschließlich dem genannten Zweck. Die Speicherdauer richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Sie haben als betroffene Person das Recht, vom Landratsamt Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO

Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.


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