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Rechts- und Ordnungsamt

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Anzeige einer Straußwirtschaft

Persönliche Daten

Festnetz oder Mobil

Daten zur Straußwirtschaft

Straße oder ggf. Flurstücks-Nr., PLZ, Ort

Daten zu dem für den Ausschank vorgesehenen Wein
Hinweise
  • Der Betrieb einer Straußwirtschaft ist für die Dauer von vier Monaten im Jahr in höchstens zwei Zeitabschnitten möglich.
  • Es sind maximal 40 Sitzplätze zulässig.
  • Wer Wein oder Apfelwein gewerbsmäßig in den Verkehr bringt, darf nicht auch noch eine Straußwirtschaft betreiben.
  • Der Ausschank darf nicht in Räumen stattfinden, die eigens zu diesem Zweck angemietet sind.
  • Eine Straußwirtschaft darf nicht mit einer anderen Schank- oder Speisewirtschaft oder mit einem Beherbergungsbetrieb verbunden werden.
  • In einer Straußwirtschaft dürfen nur kalte und einfach zubereitete warme Speisen angeboten werden.
  • Die Anzeige wird der Baurechtsbehörde des Landratsamtes Bodenseekreis, der Lebensmittelüberwachungsbehörde (Veterinäramt) sowie dem Polizeivollzugsdienst, der Gemeinde und dem Finanzamt übermittelt.
  • Die Gaststättenbehörde und auch andere zuvor genannte Behörden können Anordnungen und Auflagen erlassen.

Wir benötigen die erfragten Daten für die Bearbeitung Ihres Antrags. Sie stimmen der Datenverarbeitung durch das Landratsamt Bodenseekreis zu. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht für Werbezwecke genutzt; sie dienen ausschließlich dem genannten Zweck. Die Speicherdauer richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Sie haben als betroffene Person das Recht, vom Landratsamt Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO

Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.

Nach dem Absenden wird eine Abschlussseite angezeigt. Dort können Sie auch eine Kopie Ihres Antrags herunterladen.

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.


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