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Antrag auf Bezuschussung der Sozialversicherung einer  Kindertagespflegeperson

Angaben zur Kindertagespflegeperson

Wichtig für eventuelle Rückfragen

Einkommen

Zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigen wir den aktuellen Beitragsbescheid der Krankenversicherung/Deutschen Rentenversicherung/BGW

Merkblatt

 

Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt. 

Einwilligungen

Wir benötigen die erfragten Daten für die Bearbeitung Ihres Antrags. Sie stimmen der Datenverarbeitung durch das Landratsamt Bodenseekreis zu. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht für Werbezwecke genutzt; sie dienen ausschließlich dem genannten Zweck. Die Speicherdauer richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Sie haben als betroffene Person das Recht, vom Landratsamt Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO

Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.

Datenschutzrechtlicher Hinweis:

Die Angaben in diesem Antrag werden auf Grund der §§ 22 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) VIII sowie §§ 60 ff. SGB I erhoben. Sie werden zur Prüfung der Bezuschussung von Sozialversicherungen für Kindertagespflegepersonen benötigt. Personenbezogene Daten werden im gesetzlich zulässigen Rahmen gespeichert und verarbeitet. Sie können in anonymisierter Form auch für statistische Zwecke verwendet werden. Datenschutzinformationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten gemäß EU[1]Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Bodenseekreis am Ende der Startseite unter „Datenschutz“.

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.


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