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Abfallwirtschaftsamt

abfallgebuehr@bodenseekreis.de

Telefon: 07541-204 5100

Anmeldeformular Abfallgemeinschaft

HINWEIS:

Eine Abfallgemeinschaft kann Abfallbehälter des Bodenseekreises gemeinsam nutzen. Die Behälter sind Eigentum des Bodenseekreises. Eine Abfallgemeinschaft gilt nur für die gemeinsame Nutzung aller Behälterarten. Einzelne Behälterarten können nicht separat gemeinschaftlich genutzt werden. 

 

Eine Abfallgemeinschaft teilt sich die gemeinsame Behältergebühr für die Restmüllentsorgung. Nur diese gemeinsame Behältergebühr wird vom Vorstand der Abfallgemeinschaft (z.B. Hausverwaltung, Vermieter oder ein Haushalt der Abfallgemeinschaft) beglichen und z.B. über die Wohnnebenkosten an alle Teilnehmer der Abfallgemeinschaft verteilt.

 

Alle anderen Entsorgungsdienstleistungen des Bodenseekreises – auch die Entsorgung des Biomülls und des Altpapiers und der Kartonagen werden über die jeweilige personenbezogene Haushaltsgebühr pro Haushalt beglichen. Die Teilnehmer der Abfallgemeinschaft erhalten hierfür separate Abfallgebührenbescheide.
 

Art des Antrags

Angaben zum Behälterstandort


Vorstand Abfallgemeinschaft - Rechnungsempfänger Behältergebühr

Wichtig für eventuelle Rückfragen

Grund der Meldung

Verfügen Sie am Standort/Grundstück bereits über Abfallbehälter und Gebührenmarken? 

(Bitte unbedingt angeben)


Verfügen Sie am Standort/Grundstück bereits über Abfallbehälter und Gebührenmarken?


Verfügen Sie am Standort/Grundstück bereits über Abfallbehälter und Gebührenmarken?

Neue Behälterauswahl

Bitte wählen Sie den gewünschten Restmüllbehälter aus

Jeder Haushalt muss mindestens pro Woche und pro Person 5 Liter Restmüllvolumen vorhalten. Abhängig von diesen Bestimmungen können Sie folgende Entleerungsmöglichkeiten für Ihren Restmüll wählen.

Die Behälter sind Eigentum des Bodenseekreises!
Je Restmüllbehälter ist ein Basisbehälter – ohne Mehrberechnung – für Biomüll enthalten.
Die Kosten der Biomüllentsorgung werden über die Gebühren der einzelnen Haushalte abgedeckt. Die Biotonne wird grundsätzlich zweiwöchentlich entleert. (Ausnahmeregelung für Überlingen: Hier findet auf Beschluss des Stadtrates eine wöchentliche Leerung der Biotonne in den Sommermonaten statt).


Bitte wählen Sie den gewünschten Biomüllbehälter aus


Bitte wählen Sie die gewünschte Papiertonne aus

SEPA-Lastschriftmandat

Hinweis: Ich kann / Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Eine Erstattung befreit nicht von der Abfallgebührenschuld.

Erklärung

Gemäß § 6 Abs. 1 der geltenden Abfallwirtschaftssatzung (AwS) sind Sie verpflichtet, Fragen zur Abfallentsorgung und zur Abfallgebührenerhebung wahrheitsgemäß zu beantworten. Bei Zuwiderhandlungen können gemäß § 29 Abs. 2 AwS Bußgelder festgesetzt werden.

Die Verarbeitung und Speicherung personenbezogenen Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c und e der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. §§ 17 Abs. 1, 20 Abs. 1 Satz 1 und 22 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), §§ 9 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Landesabfallgesetzes (LAbfG), §§ 2 Abs. 1 bis 4, 13 Abs.1 und 3, 14, 15 und 18 des Kommunalabgabengesetzes BW (KAG) und dem § 5 Abs. 1 und 2 der Meldeverordnung (MVO).

Wir benötigen die erfragten Daten für die Bearbeitung Ihres Antrags. Sie stimmen der Datenverarbeitung durch das Landratsamt Bodenseekreis zu. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht für Werbezwecke genutzt; sie dienen ausschließlich dem genannten Zweck. Die Speicherdauer richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Sie haben als betroffene Person das Recht, vom Landratsamt Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO

Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.


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