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Antrag Kinder- und Jugenderholung-Zuschuss

gem. §§ 11, 90 SGB VIII

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Allgemeine Fragen
1. Elternteil
2. Elternteil
Kind
Weitere Daten
Abschluss

Mit diesem Online-Formular können Sie die Bezuschussung einer Ferienfreizeit beantragen.

Bitte halten Sie Ihren Ausweis und den Ihres Kindes (alternativ Geburtsurkunde) bereit.

Die Freizeit muss mindestens 4 Tage am Stück dauern und allgemein zugänglich sein, dies bedeutet, dass die Teilnehmer nicht nur aus einem bestimmten Personenkreis (z. B Vereinsmitgliedern, Klassenfahrt) bestehen dürfen, sondern auch für andere zugänglich ist. Sollten diese Voraussetzungen nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Bildung und Teilhabe vom Jobcenter.

Angaben zu meiner Person

Sollten Sie lediglich den Antrag im Namen des leistungsberechtigten Elternteils übermitteln wollen, können Sie dies in den nachfolgenden Schritten tun.

 

Für eine evtl. weitere Kommunikation weisen wir jedoch darauf hin, dass wir personenbezogene Daten nur dann mit Ihnen austauschen dürfen, wenn eine entsprechende Vollmacht des Elternteils, ein Nachweis über eine bestehende Vormundschaft oder eine gesetzlich bestellte Betreuung (mit passender Vollmacht) vorliegen.

Personendaten

Wichtig für evtl. Rückfragen

Wichtig für evtl. Rückfragen

Allgemeine Fragen zum Antrag

Bitte laden Sie folgende Nachweise hoch:

Abfrage der Familienverhältnisse?
Personendaten erster Elternteil

Geben Sie hier bitte an, in welcher Beziehung Sie zum Kind bzw. den Kindern stehen, für die Sie den Antrag stellen wollen.

Wichtig für evtl. Rückfragen

Wichtig für evtl. Rückfragen

Angaben zum zweiten Elternteil

Rolle zum Kind

Angaben zum verstorbenen Elternteil

Personendaten zweiter Elternteil

Daten des Kindes

Tragen Sie hier bitte nur Kinder unter 18 Jahren der zuvor angegebenen Elternteile ein. Andere Kinder oder Geschwister können auf der Folgeseite als weitere Haushaltsangehörige angegeben werden.

 

Sollten Sie den Antrag für weitere Kinder mit anderen Elternteilen stellen wollen, ist ein gesonderter Antrag erforderlich.

Personendaten

Daten der Ferienbetreuung

Weitere Kinder

Diese Abfrage erfolgt nur sofern Sie keine Sozialleistungen beziehen.

Weitere Kinder

Für einen Antrag Zuschuss sind Angaben zu den Elternteilen der jeweiligen Kinder erforderlich. Aus diesem Grund können Sie im selben Antrag ausschließlich Leistungen für weitere Kinder derselben Elternteile angeben.

 

Sollten Sie den Antrag für weitere Kinder mit anderen Elternteilen stellen wollen, ist ein gesonderter Antrag erforderlich.

Angaben zu weiteren Haushaltsangehörigen

Datenschutzrechtlicher Hinweis:

Die Angaben in diesem Antrag werden auf Grund der §§ 22 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) VIII sowie §§ 60 ff. SGB I erhoben. Sie werden zur Prüfung eines (Teil-) Erlass des Kostenbeitrages zur Tagespflege benötigt. Personenbezogene Daten werden im gesetzlich zulässigen Rahmen gespeichert und verarbeitet. Sie können in anonymisierter Form auch für statistische Zwecke verwendet werden.
Datenschutzinformationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Bodenseekreis am Ende unter „Datenschutz“.

Einwilligungen

Wir benötigen die erfragten Daten für die Bearbeitung Ihres Antrags. Sie stimmen der Datenverarbeitung durch das Landratsamt Bodenseekreis zu. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht für Werbezwecke genutzt; sie dienen ausschließlich dem genannten Zweck. Die Speicherdauer richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Sie haben als betroffene Person das Recht, vom Landratsamt Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO

Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.


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