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Personalamt

personal@bodenseekreis.de

Elternzeit

Angaben zur Antragstellerin / zum Antragsteller

Wichtig für eventuelle Rückfragen

Wichtig für eventuelle Rückfragen

Was möchten Sie beantragen?

Hinweis:
Diese Erklärung kann auch schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden und wird dann mit der Geburt wirksam. Ihre Erklärung muss spätestens sieben Wochen (bis zum 3. Lebensjahr des Kindes) bzw. 13 Wochen (bis zum 8. Lebensjahr des Kindes) vor Beginn der Elternzeit beim Personalamt eingegangen sein.

Mit der Bearbeitung wird bis zur Einreichung der Geburtsurkunde gewartet. 

und treffe für das oben genannte Kind für einen Zeitraum von 2 Jahren folgende verbindliche Regelung:


Dauer und Aufteilung der Elternzeit (Bitte beachten Sie, dass Ihre Elternzeit nur mit Beginn eines Lebensmonats Ihres Kindes beginnen kann)

1. Zeitabschnitt
Zeitabschnitt

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie die Möglichkeit haben, bis zu 24 Monate Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag Ihres Kindes zu nehmen.

Erwerbstätigkeit während der Elternzeit

Erwerbstätigkeit während der Elternzeit

Maximal 32 Stunden pro Woche.

Einwilligung / Bestätigung

Wir benötigen die erfragten Daten für die Bearbeitung Ihres Antrags. Sie stimmen der Datenverarbeitung durch das Landratsamt Bodenseekreis zu. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht für Werbezwecke genutzt; sie dienen ausschließlich dem genannten Zweck. Die Speicherdauer richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Sie haben als betroffene Person das Recht, vom Landratsamt Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO

Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.


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