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Veterinäramt

vet@bodenseekreis.de

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)

Antragsteller
Tätigkeit
Weitere Angaben
Nachweise
Senden

1. Angaben zur Antragstellerin / Antragsteller

Wichtig für eventuelle Rückfragen

1.1 Verantwortliche Person bei jur. Personen

Wichtig für eventuelle Rückfragen

1.1 Verantwortliche Person

Wichtig für eventuelle Rückfragen

2. Beantragte Tätigkeit

3. Angabe zur maximalen Anzahl der Tiere und Tierarten

Anzahl

Tierart

4. Angabe zu den Betriebsräumen und Einrichtungen

Nähere Angaben über die Betriebsräume und Einrichtungen (Beschreibung der Tierhaltungseinrichtung, Grundrissplan) 

Hierbei sind alle für das Züchten, Halten und Unterbringen (auch vorübergehend) genutzten Räume sowie Futtervorratsräume etc. anzugeben! (ggf. Beiblatt verwenden)

Anzahl

Anschrift (falls abweichend von Nr. 1) Bezeichnung der Räume/ Einrichtungen (z.B. Stallungen)

Lage (z.B. Erdgeschoss, Nebengebäude, Stall, etc.)

Grundfläche in m²

5. Nachweis der Sachkunde der verantwortlichen Person

6. Weitere Nachweise (Zuverlässigkeit und Sachkunde)

Zu beantragen bei der Gemeinde, bitte direkt an das Veterinäramt (z.Hd. Sachgebiet 3, Verwaltung) schicken lassen.

Zu beantragen beim Rathaus Ihrer Heimatgemeinde

Wir benötigen die erfragten Daten für die Bearbeitung Ihres Antrags. Sie stimmen der Datenverarbeitung durch das Landratsamt Bodenseekreis zu. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht für Werbezwecke genutzt; sie dienen ausschließlich dem genannten Zweck. Die Speicherdauer richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Sie haben als betroffene Person das Recht, vom Landratsamt Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO

Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.

 

Hinweise:
Als Träger der Erlaubnis kommen der Inhaber des Unternehmens, bei einer öffentlichen Einrichtung deren Leiter in Betracht. Erlaubnisträger kann auch eine juristische Person (z.B. eingetragener Verein oder eine GmbH) sein. Wird die Erlaubnis von einer GbR beantragt, ist die Zustimmung sämtlicher Gesellschafter erforderlich.


Für die Tätigkeit verantwortliche Person ist derjenige, der die Verantwortung, auf die sich die Tätigkeit erstreckt, nicht nur vorübergehend trägt. Die verantwortliche Person muss aufgrund der Betriebsorganisation in der Lage sein, die Verantwortung auch tatsächlich zu übernehmen, insbesondere muss eine regelmäßige Anwesenheit von angemessener Dauer in den Betriebsteilen gewährleistet sein.


Die tierschutzrechtliche Erlaubnis bezieht sich auf die Angaben im Antrag. Bei wesentlichen Abweichungen vom Antrag (z.B. veränderte Räumlichkeiten und Haltungseinrichtungen) ist ggf. die Erteilung einer geänderten Erlaubnis 
erforderlich.

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.


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