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Siehe Erläuterungen unten

Wir benötigen die erfragten Daten für die Bearbeitung Ihres Antrags. Sie stimmen der Datenverarbeitung durch das Landratsamt Bodenseekreis zu. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht für Werbezwecke genutzt; sie dienen ausschließlich dem genannten Zweck. Die Speicherdauer richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Sie haben als betroffene Person das Recht, vom Landratsamt Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO

Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.

Erläuterungen:

 

Identifizierungspflichtig (mind. Signalement oder Transponder/Mikrochip) sind alle Equiden, d. h. alle Pferde, Esel, Zebras oder deren Kreuzungen. Kennzeichnungspflichtig (Transponder/Mikrochip) sind alle Equiden, die nach dem 30.06.2009 in Deutschland geboren worden sind, unabhängig davon, ob sie den Status „registriert“ tragen oder als sog. „Zucht- und Nutzequiden“ benannt werden.

 

Ein „registrierter Equide“ ist ein Equide, der

  • in ein Zuchtbuch eines Zuchtverbandes oder einer mit der Zuchtbuchführung beauftragten amtlichen Stelle eingetragen ist oder
  • dort vermerkt ist und eingetragen werden kann und durch ein Dokument, das von einem Zuchtverband ausgestellt wird, identifiziert wird, oder
  • an sportlichen Wettkämpfen teilnimmt oder teilnehmen kann und bei einer internationalen Vereinigung oder Organisation registriert ist und durch ein Dokument, das von einer nationalen Zweigstelle einer internationalen Wettkampforganisation ausgestellt wird (derzeit Internationale Reiterliche Vereinigung, FEI-Pass), identifiziert wird.

 
Passausgebende Stelle für eingetragene registrierte Equiden (Zucht- und Sportequiden) sind:

  • Zuchtverbände, soweit die Equiden einer Züchtervereinigung angehören
  • Internationale Wettkampforganisation, soweit Equiden an sportlichen Wettkämpfen teilnehmen.

Sonstige Equiden sind:

  • „Schlachtequiden“, die dazu bestimmt sind, entweder direkt oder über eine zugelassene Sammelstelle in einen Schlachthof verbracht und dort geschlachtet zu werden, oder
  • „Zucht- und Nutzequiden“, also Equiden, die nicht in einem Zuchtbuch eines Zuchtverbandes oder bei einer mit der Zuchtbuchführung beauftragten amtlichen Stelle eingetragen oder bei einer Internationalen Wettkampforganisation registriert sind.

Für nicht eingetragene, nicht registrierte Equiden (Zucht- und Nutzequiden, sogenannte Freizeitequiden) ist der Landesverband Baden-Württemberg für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (LKV BW) zentrale Transponderstelle und passausgebende Stelle für die sogenannten nicht eingetragenen/nicht registrierten Equiden in Baden-Württemberg.
 

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