Servicestelle Bürgerschaftliches Engagement
buergerengagement@bodenseekreis.de
Ehrenamtsbonus
Wer erhält den Ehrenamtsbonus von 50 % der Kursgebühren?
Berechtigt zum Erhalt des Ehrenamtsbonus sind Personen, die sich seit mindestens einem Jahr im Bodenseekreis bürgerschaftlich engagieren. Des Weiteren können Personen den Bonus erhalten, die eine Empfehlung vom Leitungsteam erhalten, da sie Wesentliches für die Gruppe/den Verein/die Initiative beitragen.
Es steht ein begrenztes Budget zur Verfügung. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Vorgehensweise:
Angaben zur Kursteilnehmerin/ zum Kursteilnehmer
Wichtig für eventuelle Rückfragen
An welches Konto soll der Ehrenamtsbonus ggf. ausgezahlt werden?
Angaben zum Fortbildungsangebot
Falls Ihr Kurs mehrere Termine hat, können Sie diese hier eintragen (z.B. 01.04.24, 05.05.24, 10.06.24)
Wird automatisch berechnet
Teilnahmebestätigung
Klicken Sie auf dem Plus-Symbol um mehrere Fortbildungskurse anzugeben
Angaben zum ehrenamlichen Engagement
Die erfragten Daten werden für die Bearbeitung des Antrags und für die Auszahlung des Ehrenamtsbonus benötigt. Sie stimmen der Datenverarbeitung durch das Landratsamt Bodenseekreis zu. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht für Werbezwecke genutzt; sie dienen ausschließlich dem genannten Zweck. Die Speicherdauer richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Auf Ihre Rechte nach Art. 15 ff DSGVO wird hingewiesen.