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Servicestelle Bürgerschaftliches Engagement

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Ehrenamtsbonus

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Fortbildungskurs
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Informationen zum Ehrenamtsbonus

Wer erhält den Ehrenamtsbonus von 50 % der Kursgebühren?

 

Berechtigt zum Erhalt des Ehrenamtsbonus sind Personen, die sich seit mindestens einem Jahr im Bodenseekreis bürgerschaftlich engagieren. Des Weiteren können Personen den Bonus erhalten, die eine Empfehlung vom Leitungsteam erhalten, da sie Wesentliches für die Gruppe/den Verein/die Initiative beitragen.

Es steht ein begrenztes Budget zur Verfügung. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

 

Vorgehensweise:

  1. Anmeldung zum Kurs beim jeweiligen Veranstalter (es gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen). Das Kursangebot für bürgerschaftlich Engagierte im Bodenseekreis finden Sie unter FN - Qualifiziert. Engagiert in Baden-Württemberg
  2. Lassen Sie sich vom Kursleiter die Teilnahme bestätigen.
  3. Füllen Sie dieses Onlineformular aus. Falls die Fortbildungskosten von Ihrer Initiative vollständig übernommen werden, geht der Zuschuss von 50 % der Kurskosten an Ihre Initiative. In diesem Fall stellt die Initiative den Antrag.
  4. Sie bekommen 50 % der Kursgebühr auf das angegebene Konto erstattet.

Angaben zur Antragsstellerin/zum Antragssteller (Kursteilnehmerin/Kursteilnehmer)

Wichtig für eventuelle Rückfragen

An welches Konto soll der Ehrenamtsbonus ggf. ausgezahlt werden?

Angaben zum Fortbildungsangebot

Falls Ihr Kurs mehrere Termine hat, können Sie diese hier eintragen (z.B. 01.04.24, 05.05.24, 10.06.24)

Wird automatisch berechnet

Teilnahmebestätigung

Klicken Sie auf dem Plus-Symbol um mehrere Fortbildungskurse anzugeben

Angaben zum ehrenamlichen Engagement

Die erfragten Daten werden für die Bearbeitung des Antrags und für die Auszahlung des Ehrenamtsbonus benötigt. Sie stimmen der Datenverarbeitung durch das Landratsamt Bodenseekreis zu. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht für Werbezwecke genutzt; sie dienen ausschließlich dem genannten Zweck. Die Speicherdauer richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Auf Ihre Rechte nach Art. 15 ff DSGVO wird hingewiesen.

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.


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